Zahlreiche Bankkunden melden derzeit unerwartete Abbuchungen auf ihren Girokonten und Kreditkartenabrechnungen, die auf das Unternehmen CROWN TIME S.R.L. zurückgehen. Oft handelt es sich um Beträge zwischen 20 und 60 Euro, die ohne vorherige Zustimmung oder vertragliche Grundlage eingezogen werden.
Die Masche hinter den Abbuchungen
Hinter der CROWN TIME S.R.L. verbergen sich häufig dubiose Abo-Fallen, gefälschte Gewinnspiele oder unseriöse Online-Plattformen. In vielen Fällen gelangen die Betreiber über Phishing-Websites, Datenlecks oder versteckte Klauseln bei angeblich kostenlosen Testangeboten an die Zahlungsdaten der Geschädigten. Die Abbuchungen erfolgen daraufhin per SEPA-Lastschrift oder direkt über hinterlegte Kreditkartendaten.
Genutzt wird dazu ein Konto in Litauen (erkennbar an der SEPA Kennung mit LT: LT81 3981 1200 0000 5608). Sollte das Geld erstmal weg sein, dürfte es daher schwer werden, die Summe zurück zu holen. Man sollte daher in so einem Fall schnell reagieren.

Typische Merkmale der Abbuchungen
| Merkmal | Details |
| Empfänger / Kennung | CROWN TIME S.R.L. (oft mit Zusatz wie „Online Service“ oder Referenznummern) |
| Betragshöhe | Typischerweise wiederkehrende Beträge (z. B. 29,90 €, 49,00 € oder 59,90 €) |
| Abrechnungsweg | SEPA-Direktlastschrift oder Kreditkartenbelastung |
| Ursache | Untergeschobene Abonnements, Gewinnspiel-Fallen, Datenmissbrauch |
Dazu werden für die Abbuchung oft kryptische Verwendungszwecke genutzt, die keinen Rückschluss auf den Inhalt eines eventueller Vertrages zulassen. Dies sieht dann beispielsweise so aus: „txn-1789638412377-19011-kvxj37“. Man sollte sich davon nicht verunsichern lassen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückforderung
- SEPA-Lastschrift widersprechen: Handelt es sich um eine Abbuchung vom Girokonto, kann der Betrag im Online-Banking per Klick kostenfrei zurückgebucht werden. Bei unberechtigten Abbuchungen ohne gültiges SEPA-Mandat beträgt die Frist hierfür bis zu 13 Monate (bei berechtigten Lastschriften 8 Wochen).
- Kreditkarten-Chargeback einleiten: Wurde die Kreditkarte belastet, muss unverzüglich das Reklamationsverfahren (Chargeback) bei der kartenausgebenden Bank beantragt werden. Bei Verdacht auf Datenmissbrauch sollte die Karte umgehend gesperrt werden.
- Mahnungen schriftlich widersprechen: Erhalten Betroffene nach einer Rückbuchung Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen, sollte diesen einmalig nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) widersprochen werden. Bestreiten Sie das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Vertrags.
- Bank informieren: Im besten Fall auch die eigene Bank informieren, damit diese direkt Maßnahmen gegen diese unberechtigten Abbuchungen erstatten kann.
- Strafanzeige erstatten: Bei Abbuchungen ohne jegliche geschäftliche Grundlage empfiehlt sich eine Strafanzeige wegen Betrugs bzw. Ausspähens von Daten bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache.
Ein regelmäßiger Blick auf die Kontoauszüge stellt sicher, dass unberechtigte Abbuchungen frühzeitig erkannt und Fristen für die Rückforderung nicht versäumt werden.






