Lohnt sich bei Spam eine Anzeige bei der Polizei

Team Antispam

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Laut einer Studie von WEB.DE und GMX, zwei der größten E-Mail-Anbieter in Deutschland, erhielten deutsche Nutzer im Jahr 2022 durchschnittlich 100.000 Spam-Mails pro Jahr. Das entspricht rund 270 Spam-Mails pro Tag. Die Entwicklung des Spam-Aufkommens in Deutschland ist in den letzten Jahren rückläufig. Im Jahr 2018 lag das durchschnittliche Spam-Aufkommen noch bei 150.000 Mails pro Jahr. Dieser Rückgang ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, darunter:

  • Verbesserte Spam-Filter in E-Mail-Clients und -Servern.
  • Erhöhte Sensibilisierung der Nutzer für Spam.
  • Erschwernisse für Spammer, E-Mail-Adressen zu sammeln.

Trotz des Rückgangs ist Spam nach wie vor ein Problem für deutsche Nutzer. Spam-Mails können nicht nur lästig sein, sondern auch gefährlich. Sie können zum Beispiel dazu verwendet werden, persönliche Daten zu stehlen oder Schadsoftware zu verbreiten.

Die hohen Zahlen beim Spamaufkommen machen aber auch klar, dass es sich nicht lohnt, bei jedem Spam die Polizei einzuschalten. Das würde die Sicherheitsbehörden nur überlasten und bringt dazu eher wenig, da man Spammer nach nachverfolgen kann. Wir raten daher nicht dazu, bei Spam direkt die Polizei einzuschalten.

Wann lohnt sich dennoch eine Anzeige?

Eine Anzeige ist dann sinnvoll, wenn durch den Spam ein Schaden eingetreten ist. Das muss nicht immer ein finanzieller Schaden sein, vorstellbar sind:

  • Malware auf dem Rechner oder dem Handy, die durch eine Spam-Mail installiert wurde
  • Vermögensschaden durch falsche Überweisungen oder gephishte Zugangsdaten
  • Spam, der vortäuscht, im eigenen Namen versendet zu werden
  • Spam-Anrufe, die vortäuschen, von der Polizei zu kommen. Oft werden solche Anrufe gleich an mehrere Nutzer aus einer Region vorgenommen, so dass eine Anzeige hier helfen kann, das Ausmaß des Schadens zu bestimmen.

Grundsätzlich sollte man immer dann, wenn ein Schaden entstanden ist, prüfen, ob man sich an die Polizei wendet. Das hilft nicht nur im eigenen Falle, sondern kann auch helfen, andere Verbraucher gegen diese Maschen zu sensibilisieren. Die Polizei Brandenburg schreibt als Hinweis, welche Daten bei einer Anzeigen helfen können:

  • Angaben zur Straftat (was ist passiert, welcher Schaden ist entstanden),
  • Genaue Angaben zur Tatzeit/ Feststellungszeit,
  • Möglichst konkrete Angaben zum Vorgehen des Täters bzw. Tatverdächtigen,
  • Kopien eines aktuellen Kontoauszuges bzw. Fotos vom PC-Bildschirm,
  • Angabe der Adressen (URLs) von gefälschten Webseiten,
  • Sicherung der ggf. erhaltenen Phishing-E-Mails auf CD und Übergabe dieser an die Polizei,
  • Ihr Computer oder Smartphone wird möglicherweise zur Identifizierung der darauf befindlichen Schadsoftware benötigt,
  • Angaben zum Geschädigten / Betroffenen der Straftat (Person, Firma, Institution usw.),
  • Angaben zum verwendeten PC-Betriebssystem, der genutzten Antiviren-Software sowie dem für das Onlinebanking verwendeten technischen Sicherungsverfahren,
  • Welche Maßnahmen wurden bereits von Ihnen oder anderen Personen eingeleitet?
  • Stehen Ihnen weitere Unterlagen (schriftliche oder elektronisch gesicherte Beweise oder Ähnliches) zur Verfügung?

TIPP Man kann über die Polizei Spam-Emails prüfen lassen um sicher zu sein, dass diese echt oder Fake sind. In dem Fall wird keine Anzeige erstattet, sondern man bekommt eine professioneller Prüfung einer eventuell gut gemachten Spam-Email.

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